1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den bestellenden und teilnehmenden Personen des Staget-Kongresses und der Staget-Event GbR hinsichtlich der Veranstaltung Staget-Kongress 2017.
2. Veranstalter
Veranstalter des Staget-Kongresses ist die Staget-Event GbR - Eseringer Strasse 1- 31303 Burgdorf - im folgenden 'Veranstalter' genannt.
3. Ort und Zeitpunkt des Kongresses
Der Kongress findet im Zeitraum vom 23.10.2021 bis 24.10.2021 im Gebäude der
TIF-Tanzschule in Frankenthal - Neumayerring 43 - 67227 Frankenthal statt.
4. Kongress-Inhalt
Der Kongress findet an den drei Kongresstagen jeweils in der Zeit von 10:00-17:15 Uhr statt.
Die erworbenen Tickets berechtigen zur Teilnahme an den Kongress-Veranstaltungen im genannten Zeitraum.
Nicht im Preis enthalten sind Verpflegungs-, Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten von Teilnehmenden.
5. Bestellende | Teilnehmende
Das Kongressangebot richtet sich an gewerbliche Abnehmende, Tanzschulbetreibende, selbstständig tätige Lehrkräfte und angestellte Tanzlehrende, im folgenden 'Bestellende' genannt. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus die vom Bestellenden benannten Personen, im folgenden 'Teilnehmende' genannt.
6. Anmeldung
Anmeldungen zum Kongress können von der bestellenden Person per E-Mail (gaby.hesse@staget.de),
per Brief (Staget-Event GbR | Gaby Hesse | Weidenring 20 | 21629 Neu Wulmstorf),
oder über das Internet (http://www.staget-kongress.de) erfolgen.
Bei Anmeldungen über das Internet wird die bestellende Person durch verständliche Anweisungen durch den Anmeldeprozess geführt.
Für Bestellungen per E-Mail, oder Post ist das Formular 'Anmeldung' des Veranstalters zu verwenden.
Jede Anmeldung, welche bei der Staget-Event GbR auf eine der beschriebenen Arten eingeht, gilt als verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages durch die bestellende Person. Sobald die Staget-Event GbR der bestellenden Person die Anmeldung bestätigt (per Post, per Email), kommt der Vertragsabschluss zwischen der bestellenden Person und dem Veranstalter zustande und die unter Punkt 7. geregelten Ticketkosten werden verbindlich fällig, dieses unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme der angemeldeten Person am Kongress.
7. Ticketkosten
Die Höhe der Ticketpreise staffelt sich wie folgt:
Staget vor Ort
Pro Person 250,00 Euro netto | zzgl. 19% MwSt. 47,50 €uro | Brutto 297,50 Euro
Tagesticket 150,00 Euro netto | zzgl. 19% MwSt. 28,50 €uro | Brutto 178,50 Euro
Für die 2-Tage-Tickets gilt: Zahle für 4, komme mit 5 Teilnehmenden!
Staget Online
Pro Person 200,00 Euro | zzgl. 19% MwSt. 38,00 €uro | Brutto 238,00 Euro
Tagesticket 112,50 netto | zzgl. 19% MwSt. 47,50 €uro | Brutto 133,88 Euro
Für die 2-Tage-Tickets gilt: Zahle für 4, komme mit 5 Teilnehmenden!
8. Fälligkeiten der Zahlungen
Mit der Bestätigung der Anmeldung versendet die Staget-Event GbR entsprechend der unter Punkt 7. aufgeführten Preisstaffelung Rechnungen an die Bestellenden. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von
14 Tagen auf das unten angegebene Konto überwiesen werden.
Bankverbindung
Name der Bank: Sparkasse Harburg-Buxtehude | Kontoinhaber: Staget-Event GbR
IBAN: DE 3520 7500 0000 9071 9485
BIC: NOLADE21HAM
9. Keine Übertragbarkeit der Tickets
Die von bestellenden Personen erworbenen Tickets sind nur für die in der Bestellung benannten Personen nutzbar. Eine Übertragung der Tickets auf andere Personen ist nicht möglich.
10. Ticketausgabe und Zugangsberechtigung
Nach fristgerechtem und vollständigem Zahlungseingang versendet der Veranstalter die bestellten Tickets an die bestellenden Personen, die von jeder teilnehmenden Person zum Kongress in ausgedruckter Form mitgebracht werden müssen. Gegen Vorlage der Tickets erhält die teilnehmende Person für den jeweiligen Kongresstag ein Zugangsbändchen zum Kongress, dass vor dem Zugang so am Handgelenk angebracht werden muss, dass es nicht abziehbar ist.
Entsprechende Zugangsbändchen sind - soweit noch Kongressplätze frei sind - auch noch an der Tageskasse zu dem im Punkt 7. aufgeführten Preis erhältlich.
Das Kontrollbändchen ist während der gesamten Veranstaltung zu tragen und auf Verlagen vorzuzeigen.
Die Abnahme, oder der Verlust des Kontrollarmbändchens führt zum Verlust der Zugangsberechtigung. Ersatzbändchen werden ausschließlich gegen Kauf eines neuen Tagestickets ausgegeben.
11. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der des Kongresses für Teilnehmende nicht wesentlich ändern. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorgesehenen Referierenden im Bedarfsfall
(z. B. Krankheit, Unfall) durch andere, hinsichtlich der angekündigten Inhalte ähnlich qualifizierte Personen zu ersetzen.
12. Absage des Kongresses
Der Veranstalter behält sich die Absage des Kongresses aus wichtigem Grund (u. a. höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl, Behördlicher Anordnung oder bei unvorhergesehenem Ausfall von Referierenden) vor und erhält insoweit das Recht, den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; die bestellende Person erhält eine bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück.
Weitergehende Haftungs- und Schadensersatz-ansprüche, insbesondere Ersatzleistungen für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder andere Beförderungstickets sowie erfolgte Hotelbuchungen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.
13. Haftung
(1) Ansprüche der Kongress-Teilnehmenden auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Teilnehmenden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche einer teilehmenden Person aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Haftung gemäß Punkten 1. und 2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die bestellende Person verpflichtet sich, jeden von ihm benannten Teilnehmenden über diese Haftungsregelung vor der Teilnahme am Kongress zu unterrichten.
14. Fotos | Videoaufnahmen | Urheberrecht
Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen vom Staget-Kongresses die Unterrichtseinheiten sowohl vor Ort, als auch Online im Live-Stream stattfinden.
Alle Unterrichtseinheiten werden für Teilnehmende auch online übertragen.
Auf dem Staget-Kongress wird für die Öffentlichkeitsarbeit fotografiert und gefilmt. Eine teilnehmende Person willigt in die Verwendung von entsprechend entstandenen Lichtbildern, auf denen die Person zu sehen ist, ein. Wir zeigen auf unserer Webseite und den Social-Media-Seiten Bildergalerien, in denen Bilder und Videos vom Staget-Kongress und den Events zu sehen sind, um unser Angebot interessanter zu gestalten und Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, die Bilder anzusehen.
Wenn wir Bilder von einer teilnehmenden Person auf unserer Webseite zu Werbezwecken nutzen möchten, holen wir hierfür eine schriftliche Einwilligung ein, die jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerruflich.
Ausführliche Datenschutzerklärung unter https://staget-kongress.de
Nur der Veranstalter ist berechtigt, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung, sowie den Teilnehmenden anzufertigen. Nur der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Kongress stehenden Aufnahmen zu Marketingzwecken zu nutzen. An den Aufnahmen, an denen ein Recht einer teilehmenden Person am eigenen Bild entsteht, räumt die Person dem Veranstalter das unentgeltliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an deren Verwendung ein.
Eigene Bild-, Ton- und Videoaufnahmen dürfen von Teilnehmenden während der Veranstaltungen nur während der letzten fünf Minuten gemacht werden. Eine kommerzielle Nutzung eigener Aufnahmen ist jedem Teilnehmendem strikt untersagt. Die bestellende Person verpflichtet sich, jeder von ihm angemeldeten Person über diese Bildrechtereglung vor der Teilnahme am Kongress zu unterrichten.
15. Nichtteilnahme aus wichtigem Grund
Ist es einer angemeldeten Person aus wichtigem und unvorhersehbarem Grund unmöglich am Kongress teilzunehmen, so erhält diese Person die Möglichkeit, ersatzweise am Staget-Kongress im Folgejahr teilzunehmen.
Eine Erstattung des Ticketpreises ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Voraussetzung für eine Gutschrift für den Staget-Kongress des Folgejahres ist, dass die bestellende Person den Veranstalter binnen 14 Tagen nach Kongressende per Email an 'gaby.hesse@staget.de' über die Nichtteilnahme sowie den wichtigen Grund der Nichtteilnahme informiert und die Gutschrift verlangt.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist Burgdorf.
17. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.